Laut Angaben der Bankenaufsicht BaFin ist damit die Grundlage für die Einlegerentschädigung gelegt. Durch die Abwicklung des Insolvenzverfahrens könne den Kunden die gesetzlich gesicherten Beträge von bis zu 20.000€ ausgezahlt werden.
Für höhere Beträge ist dann der Einlagensicherungsfonds der Privatbanken zuständig, bei dem die Bank Mitglied war.
Wie schnell die Auszahlungen vonstatten gehen werden, kann momentan noch niemand sagen.
Wer schnell einen Übergangskredit benötigt, sollte sich mit seinem Kontoauszug bei anderen Banken um einen Kredit bemühen.
Laut BaFin wäre das in einer solchen Situation der einfachste Weg.

Der ganze Artikel ist auf manager-magazin.de zu lesen.
Hier gibt es mehr Informationen zum Einlagensicherunsfonds der Privatbanken im Bezug auf die Weserbanl-Insolvenz.
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